DEN HAAG dpa/dapd | Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat Opfern des verurteilten Kriegsverbrechers Thomas Lubanga das Recht auf Entschädigung zuerkannt. Ehemalige Kindersoldaten und ihre Angehörigen können ihre Forderungen beim Treuhandfonds des Gerichtes für Opfer geltend machen. Das entschieden die Richter am Dienstag in Den Haag.